wird formuliert…
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Bei einer rein nationalen Patentanmeldung in Deutschland (beim DPMA) teilen sich die Kosten in den ersten 3 Jahren wie folgt auf. Das Besondere: Die Amtsgebühren sind extrem niedrig, und in den ersten zwei Jahren fallen keine Verlängerungsgebühren an. Das Geld fließt fast ausschließlich in die präzise Arbeit des Patentanwalts.
| Kostenpunkt | Zeitpunkt | Betrag | Anteil | Erläuterung |
|---|---|---|---|---|
| Anwaltskosten: Ausarbeitung | Jahr 1 (Monat 0) | 5.000 € | 84,6 % | Schreiben der Beschreibung, Patentansprüche und Zeichnungen |
| Amt: Anmeldegebühr | Jahr 1 (Monat 0) | 40 € | 0,7 % | Offizielle Einreichung beim Amt (elektronisch, bis 10 Ansprüche) |
| Amt: Prüfungsantrag | Jahr 1 (Monat 0) | 350 € | 5,9 % | Antrag, damit das Amt die Erfindung auf Neuheit prüft |
| Anwaltskosten: Bescheide | Jahr 2–3 | 520 € | 8,8 % | Honorar für die Beantwortung von Rückfragen des Patentprüfers |
| Amt: Jahresgebühren | Jahr 1–3 | 0 € | 0,0 % | In Deutschland sind die ersten beiden Patentjahre komplett gebührenfrei |
| Gesamt | — | 5.910 € | 100 % | — |
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