wird formuliert…
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Bei einer nationalen Patentanmeldung in Deutschland (DPMA) fließt das Geld fast ausschließlich in die Arbeit des Patentanwalts — nicht ans Amt. Die Amtsgebühren sind minimal. Wer gut vorbereitet ins Gespräch geht, spart echte Tausende.
| Kostenpunkt | Zeitpunkt | Betrag | Anteil |
|---|---|---|---|
| Anwaltskosten: Ausarbeitung 84,6 % | Jahr 1, Monat 0 | 5.000 € | Schreiben der Beschreibung, Patentansprüche und Zeichnungen |
| Amt: Anmeldegebühr | Jahr 1, Monat 0 | 40 € | Offizielle Einreichung beim DPMA (elektronisch, bis 10 Ansprüche) |
| Amt: Prüfungsantrag | Jahr 1, Monat 0 | 350 € | Antrag auf Prüfung der Erfindung auf Neuheit |
| Anwaltskosten: Bescheide | Jahr 2–3 | 520 € | Honorar für Beantwortung von Rückfragen des Patentprüfers |
| Amt: Jahresgebühren 0 € | Jahr 1–3 | 0 € | In Deutschland sind die ersten zwei Patentjahre komplett gebührenfrei |
| Gesamt | — | 5.910 € | 100 % |
Wer gut vorbereitet zum Patentanwalt kommt, spart wertvolle Beratungszeit.
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